Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutz
Firma Ridas Sportswear
A-1120 Wien
Tel: +43/1/890 18 15
UID: ATU68992414
- Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen des Ridas Shops erfolgen ausschließlich aufgrund folgender Allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen (im folgenden AGB genannt).
1.2 Die AGB gelten durch die Abgabe von Bestellungen von Seiten des Kunden (in welcher Form auch immer) in allen Hinsichten als ausdrücklich anerkannt. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allfällige allgemeine Einkaufsbedingungen des Vertragspartners Ridas sind selbst dann nicht bindend, wenn die Betreiber des Ridas – Onlineshops ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind auch dann so auszulegen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken. Abweichungen von den AGB sind nur wirksam, wenn sie durch die Geschäftsführung der Firma Ridas Austria schriftlich bestätigt werden (und auch dann nur für den betreffenden Geschäftsfall).
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ridas gelten sinngemäß in allen Staaten der Europäischen Union.
- Vertragsabschluß
2.1 Angebote und Verkaufsunterlagen der Geschäftsführung von Ridas sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise verstehen sich bei Abholung. Transport- und Versicherungskosten werden gewichtsabhängig erst beim Versand ermittelt und in Rechnung gestellt. Kaufverträge und Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers seitens der Geschäftsfürung von Ridas Sportswear zustande. Ihre Rechtswirksamkeit erwächst auch mit telefonischer Annahme des Auftrages durch die Geschäftsführung von Ridas Sportswear . Sämtliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens der Geschäftsführung von Ridas. Die allfällige Einrede, auf Schriftform verzichtet zu haben, ist gegenstandslos.
2.2 Werden nicht näher bestimmte Eigenschaften festgelegt, so liefern die Betreiber des Shops Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maßangaben und technische Daten stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- oder unterschritten werden können. Werden
Eigenschaften der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist die Geschäftsführung von Ridas berechtigt, auch in laufenden Lieferverträgen das geänderte Produkt zu liefern.
- Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahmeverzug
3.1 Der Geschäftsführung von Ridas steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen sofern der Käufer nicht explizit in seiner Bestellung darauf hingewiesen hat. Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Sitz der Shopbetreiber auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer oder den berechtigten Abholer geht die Gefahr auf den Käufer über.
3.2 Nicht schriftlich angekündigte Liefertermine können sowohl unter- als auch überschritten werden. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung der Onlineshopbetreiber durch Vorlieferanten und Hersteller. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so kann der Käufer mittels eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von 3 Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall ist davon auszugehen, dass die Vereinbarung ohne Verschulden der Geschäftsführung von Ridas nicht erfüllt werden konnte. Schadenersatzansprüche an die Geschäftsführung von Ridas sind ausgeschlossen.
3.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin das Lager verlassen hat, dem Frachtführer bzw. Post übergeben wurde oder dem Käufer die nachweisbare Versandbereitschaft sei es auch telefonisch gemeldet wurde.
3.4 Den Shopbetreibern steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen, die auch gesondert verrechnet werden können, anzunehmen.
3.5 Im Falle höherer Gewalt wird die Geschäftsführung von Ridas Austria von der Lieferpflicht enthoben. Das gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, den Onlineshopbetreibern unabhängigen störenden Ereignisse und Erschwerungen der Liefermöglichkeit. Hierzu zählt insbesondere auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grunde auch immer, seitens einer bestehenden oder den Shopbetreibern beabsichtigten Bezugsquelle. In solchen Fällen ist die Geschäftsführung von Ridas berechtigt, nach ihrer Wahl entweder eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Umstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme der Ware nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, so steht der Geschäftsführung von Ridas nach seiner Wahl das Recht zu, entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen und Erfüllung zu verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf, oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. Der Internetshopbetreiber ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Für die Dauer des Abnahmeverzuges des Käufers ist die Geschäftsführung von Ridas berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern.
- Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste berechnet. Die angegebenen Preise verstehen sich netto (ohne Abgaben, Steuern etc.) und gelten für Lieferung ab Versand der Shopbetreiber. Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Entsorgungskosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer trägt der Käufer.
4.2 Sind in den Verkaufspreisen öffentliche oder sonstige Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist die Geschäftsführung von Ridas berechtigt, diese Veränderung an den Käufer weiterzugeben.
4.3 Neukunden müssen bei Erstbestellung, den Gesamten Kaufpreis als Vorkasse Bezahlen ! Bestehende Kunden, können bei Bestellungen unter 500 € die Ware nach Erhalt, per Rechnung bezahlen. Bei Bestellungen über 500 € werden müssen 50 % Anzahlung geleistet werden. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Geschäftsführung von Ridas sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Etwaige ungerechtfertigte Abzüge werden rückverrechnet. Wird der in der Rechnung genannte Zahlungszeitraum überschritten, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung oder Benachrichtigung bedarf. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte und Schadenersatzansprüche ist die Geschäftsführung von Ridas bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% per Monat zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen.
4.4 Für den Fall des Verzuges trägt der Käufer sämtliche der Internetshopbetreiber aufgewendete vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare, Mahn- und Inkassospesen.
4.5 Gerät der Käufer in Verzug oder werden dem Internetshopbetreiber Umstände bekannt, die nach dem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage zu stellen, insbesondere Einstellung seiner Zahlungen, Eröffnung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über sein Vermögen, so ist der Internetshopbetreiber berechtigt, alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder teilweise erfüllen Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Shopbetreiber ist insbesondere dazu berechtigt, ausstehende oder weitergehende Belieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder geeignete Sicherheitsleistungen durchzuführen. Außerdem ist der Shopbetreiber in diesem Fall berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten und nicht gemäß den Geschäftsbedingungen vollständig bezahlten Waren zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 20% der ausstehenden Fakturenwerte zu.
4.6 Sämtliche Zahlungen des Kunden werden stets zur Begleichung seiner ältesten Verbindlichkeiten verwendet. Eingehende Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Spesen und Kosten jeglicher Art, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Anderslautende Widmungen oder Bestimmungen des Kunden sind unwirksam.
4.7 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag dem Konto der Shopbetreiber Ridas gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks, Wechsel oder Bankeinziehungsaufträgen. Schecks werden nur zahlungshalber gegen Erstattung der Diskont- und Einziehungsspesen angenommen. Zurückhaltungen oder Verkürzungen von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Mängel an gelieferten Waren oder Dienstleistungen, aus welchem Titel immer, sind nicht zulässig. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen, die gegen die Geschäftsführung von Ridas bestehen sollten, mit dem Kaufpreis oder damit in Zusammenhang stehende Forderungen des Internetshopbetreibers gegen zurechnen, es sei denn, dass diese Forderungen im rechtlichen
Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, sie gerichtlich festgestellt oder von den Internetshopbetreibern ausdrücklich anerkannt wurden. Sämtliche Zessionsverbote sowie sinngemäß gleichlautende Bedingungen des Kunden sind ungültig.
- Rücktritt
Der Internetshopbetreiber ist nach seiner Wahl berechtigt, insbesondere bei Vorliegen der unter Punkt 4 angeführten Gründe, entweder auf der Abnahme der bestellten Waren zu bestehen und vom Kunden die Erfüllung des Vertrages zu verlangen, oder vom Auftrag, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, zurückzutreten. Im Falle des Rücktrittes sind die Shopbetreiber berechtigt, als Schadenersatz eine Stornogebühr in Höhe von 20% (berechnet vom Nettofakturenwert) zu fordern. Diese Konventionalstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Das selbe Recht steht den Internetshopbetreibern bei ungerechtfertigtem Vertragsrücktritt durch den Kunden zu. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen durch die Shopbetreiber wird dadurch nicht ausgeschlossen.
- Gewährleistung und Haftung
6.1 Der Shopbetreiber, die Firma Ridas garantiert ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges 6 Monate hindurch dafür, dass die von ihr gelieferten Waren bei Einhaltung der Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein handelsüblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt werden, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweisen und behalten. Sollten erweiterte Gewährleistungen vereinbart sein hat der Käufer die entsprechenden Bedingungen insbesondere der Rückstellung oder Abholung der Ware zu beachten, und der Shopbetreiber im Nichteinhaltungsfalle allfällige Versandspesen und sonstige Bearbeitungskosten zu ersetzen.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge ist spätestens 8 Tage nach Übernahme der Ware zu erheben. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es den Shopbetreibern frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Nachbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelnden Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen, oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis gutzuschreiben. Für Produkte, die nicht von den Shopbetreibern hergestellt worden sind, beschränkt sich ihre Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung ihrer Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Hersteller. Der Internetshopbetreiber Firma Ridas Austria haftet nicht für die Angaben der Hersteller. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind (aus welchem Rechtsgrund auch immer) ausgeschlossen.
6.3 Mengendifferenzen und sichtbare Beschädigungen müssen bei Warenübernahme der Shopbetreiber, der Post oder dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware gilt als Beweis für Menge, einwandfreier Umhüllung und Verpackung. Verspätete Reklamationen können nicht anerkannt werden.
6.4 Innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten übernimmt der Internetshopbetreiber im Falle der Nachbesserung eines gerügten und von ihr anerkannten Mangels die Kosten für die hierfür aufgewendete Arbeitszeit sowie die zur Mängelbehebung erforderlichen
Materialkosten. Ersetzte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum der Internetshopbetreiber über. Alle sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Kosten, (wie z.B. Transportkosten), trägt der Käufer, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
6.5 Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Abnutzung, sowie ungewöhnliche äußere Einflüsse entstanden sind. Von ihrer Gewährleistung ist die Firma Ridas weiteres befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Originalzeichen an den Produkten geändert oder beseitigt werden. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware an die Shopbetreiber zurückzustellen. Die Produkte müssen beim Internetshopbetreiber frei eintreffen und werden von dem Internetshopbetreiber unfrei ausgeliefert. Durch Reparatur oder Garantieaustausch tritt keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist in Kraft. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, die Ware nicht von dem Internetshopbetreiber geliefert wurde oder die Rücksendung nicht den gemachten Angaben entspricht, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweiligen gültigen Servicepreisen des Shopbetreibers sowie die Rücktransportkosten und allfällige Versandspesen berechnet.
6.6 Insoweit für die Geschäftsführung von Ridas eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes überhaupt in Frage kommt, haftet der Shopbetreiber für keine Personen- oder Sachschäden.
6.7 Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz (in der jeweils gültigen Landesfassung) oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß Produkthaftungsgesetz bei Weiterveräußerung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Käufer, den Internetshopbetreiber schad- und klaglos zu halten. Sollte der Käufer selbst im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er den Shopbetreiber Ridas Sportswear gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regress.
- Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Internetshopbetreiber, die Firma Ridas Sportswear behaltet das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden, der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit ihrer Durchsetzung verbundenen Kosten vor. Des weiteren gelten der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Das Eigentum an allen durch den Shopbetreiber gelieferten Waren geht erst mit dem Erlöschen aller bei den Shopbetreibern bestehenden Verbindlichkeiten des Käufers auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Käufer für bestimmte von ihm bezeichneten Waren Zahlung leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung der Saldoforderungen der Shopbetreiber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Shopbetreiber berechtigt, die Vorbehaltsware ohne besondere Ankündigung zurückzunehmen oder zu pfänden. Durch die Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Shopbetreiber liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, dies wird durch den Internetshopbetreiber ausdrücklich erklärt. Der
Internetshopbetreiber ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung berechtigt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt jedoch bereits jetzt sämtliche Forderungen an den Shopbetreiber ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Be- und Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer verpflichtet sich daher, den solcherart erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an die Shopbetreiber abzuführen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Eingriffen von Dritten auf Vorbehaltsware hat der Käufer unverzüglich die Shopbetreiber schriftlich zu benachrichtigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, den Shopbetreibern die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den des Shopbetreibers entstandenen Ausfall. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Käufer.
7.3 Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen des Käufers sind die Shopbetreiber zwingend dazu berechtigt, ohne das Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Käufers durch Beauftragte an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
- Schutz- oder Urheberrechte
8.1 Der Firma Ridas übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Waren keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Eine behauptete Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte ist der Shopbetreiber unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen. Bei entstehenden Schäden durch die verletzte Informationspflicht, hält der Käufer den Shopbetreiber schad- und klaglos.
8.2 Software ist urheberrechtlich geschützt. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, darf der Kunde diese weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Es gelten die Lizenzbestimmungen der Hersteller. Durch öffnen der versiegelten Verpackungen werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht möglich.
8.3 Bei den zu dem Lieferumfang gehörenden Programmen handelt es sich um von Seiten der Internetshopbetreiber ungeprüfte Standard-Software. Für deren Funktion, Mängelfreiheit und evtl. Fehlerhaftigkeit übernimmt die Shopbetreiber keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
- Export bzw. Wiederausfuhr von Produkten
9.1 Bei Export der Ware ist der Käufer alleine verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen auf seine eigenen Kosten zu sorgen. Der Shopbetreiber erteilt keine wie immer geartete Garantie für die Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Ware.
9.2 Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologiewaren unterliegen (in der jeweils geltenden Fassung), erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung der geltenden gesetzlichen Verpflichtungen in der jeweiligen Landesfassung des Käufers. Diese Verpflichtung ist jedem weiteren Inlandsabnehmer des Käufers zu überbinden.
- Datenschutz
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Daten erfasst und EDV mäßig verwendet und verarbeitet werden.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Geschäftssitz Firma Ridas Sportswear. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Shopbetreibers vereinbart. Es gilt EU-Recht. Die Feststellung der Zuständigkeit erfolgt nach Absenderadresse der Lieferpapiere und Fakturen der Geschäftsführung Ridas Sportswear
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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